Beglaubigungen und Unterschriften in der Kanzlei von Notar – Mag. Wenger Bernhard in Bleiburg, Kärnten
Als Notar bin ich befugt, Dokumente und Urkunden in der vorgeschriebenen Form zu errichten, zu beurkunden und die Rechtsgültigkeit von Unterschriften zu beglaubigen.
Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen
Notarielle Beglaubigungen bestätigen die Echtheit einer händischen Unterschrift und somit die Identität der unterschreibenden Person. Sie besitzen keine Aussagekraft im Bezug auf die Richtigkeit der Urkunde. Bei der notariellen Beurkundung wird ein Dokument auf seinen Inhalt geprüft und hinsichtlich seiner Rechtsgültigkeit beurkundet.
Was wird in meinem Notariat beglaubigt?
In manchen Rechtsbelangen sind notarielle Protokolle und Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Dort, wo sie fakultativ sind, gelten sie als unanfechtbares Beweismittel für die Gültigkeit und Echtheit eines Dokuments. Vollstreckbare Notariatsakte haben sogar die Wirkung eines Gerichtsurteils und können somit rechtlich geltend gemacht werden. Alle beglaubigten Dokumente werden in meinem Notariat elektronisch archiviert, wobei ich für meine Klienten bei Bedarf den Firmen- und Grundbucheintrag vornehme.