Erbrecht beim Notar – Mag. Wenger Bernhard in Bleiburg in Kärnten
Als Notar berate ich meine Klienten in allen Fragen der Rechts- und Vermögensnachfolge, errichte für sie ein Testament und beteilige mich an Verlassenschaftsverfahren.
Gesetzliches Erbrecht
Zur gesetzlichen Erbfolge kommt es, wenn ein Verstorbener kein Testament hinterlassen hat, seine letztwillige Verfügung rechtsungültig ist, nur einen Teil der Verlassenschaft umfasst oder der eingesetzte Erbe die Erbschaft nicht antreten kann, etwa weil er bereits zu Lebzeiten des Erblassers darauf verzichtet hat oder seinerseits verstorben ist.
Errichtung eines Testaments
Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig Gedanken über die Vermögensaufteilung nach Ihrem Tod zu machen. Zu diesem Zweck errichte ich mit Ihnen ein den Formvorschriften entsprechendes notarielles Testament, das bis zu Ihrem Ableben bei mir in Verwahrung kommt. Im Testament können Sie unter Beachtung der Erb- und Pflichtteilsansprüche Ihren letzten Willen kundtun und möglichen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Erben vorbeugen.