Vorsorge- und Familienrecht beim Notar – Mag. Wenger Bernhard in Bleiburg, Kärnten

Auch auf dem Gebiet des Familienrechts müssen zahlreiche Verträge und Erklärungen notariell beurkundet werden. Das betrifft Eheverträge ebenso wie Scheidungsvereinbarungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Adoptionsvereinbarungen.

Fragen der ehelichen Vorsorge

Neben der Errichtung von Eheverträgen empfiehlt sich auch für eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft ein notarieller Vertrag für den Fall von Trennung oder Tod eines Lebensgefährten. Ich bin im Besitz des erforderlichen rechtlichen Wissens und kann die entsprechende Vereinbarung notariell beurkunden. Das gilt auch für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Regelungen für den Übertrag einer Immobilie.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

In der Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Vertrauensperson im Falle einer alters- oder krankheitsbedingten Rechtsunfähigkeit zur Abwicklung Ihrer Rechtsgeschäfte. Davon zu unterscheiden ist die Patientenverfügung, bei der es um Ihre medizinischen Behandlungen infolge von Unfällen oder schweren Erkrankungen geht. Notarielle Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen besitzen eine hohe Rechtswirksamkeit.

Fragen des Vorsorge- und Familienrechts mit Notar – Mag. Wenger Bernhard in Bleiburg, Kärnten erörtern

Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir, um Fragen des Vorsorge- und Familienrechts zu klären oder eine Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung erstellen zu lassen!

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