Vorsorge- und Familienrecht beim Notar – Mag. Wenger Bernhard in Bleiburg, Kärnten
Auch auf dem Gebiet des Familienrechts müssen zahlreiche Verträge und Erklärungen notariell beurkundet werden. Das betrifft Eheverträge ebenso wie Scheidungsvereinbarungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Adoptionsvereinbarungen.
Fragen der ehelichen Vorsorge
Neben der Errichtung von Eheverträgen empfiehlt sich auch für eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft ein notarieller Vertrag für den Fall von Trennung oder Tod eines Lebensgefährten. Ich bin im Besitz des erforderlichen rechtlichen Wissens und kann die entsprechende Vereinbarung notariell beurkunden. Das gilt auch für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Regelungen für den Übertrag einer Immobilie.
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
In der Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Vertrauensperson im Falle einer alters- oder krankheitsbedingten Rechtsunfähigkeit zur Abwicklung Ihrer Rechtsgeschäfte. Davon zu unterscheiden ist die Patientenverfügung, bei der es um Ihre medizinischen Behandlungen infolge von Unfällen oder schweren Erkrankungen geht. Notarielle Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen besitzen eine hohe Rechtswirksamkeit.